Vorsorgeuntersuchungen
Wie Sie sicher auch schon der Presse entnommen haben, wurden die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch den Gesetzgeber auf das "ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche" Maß begrenzt. Leistungen außerhalb des Leistungskataloges dürfen damit nicht mehr zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden. Hierzu zählen allerdings auch viele sinnvolle Vorsorgeuntersuchungen, die vom Versicherten nun selbst bezahlt werden müssen, wie z. B. die vorbeugende Untersuchung der Halsschlagadern auf Arteriosklerose zur Überprüfung der Gehirndurchblutung, aber auch Untersuchungen und Bescheinigungen, die vom Patienten gewünscht werden. Bei bestehenden Erkrankungen werden Leistungen weiterhin von der Kasse bezahlt. Für die von uns angebotenen Vorsorgeleistungen (u. a. Untersuchung der Hals- und Beinschlagadern mit Ultraschall, Sporttauglichkeitstest) liegt in der Praxis ein Faltblatt aus. |